Elise Heimann hat vor einem Jahr eine alte Villa geerbt. Leider verschwitzte der Testamentsvollstrecker es gänzlich, sie auf eine geringfügige Kleinigkeit hinzuweisen: Das "bewegliche Inventar" des Hauses besteht nämlich aus fünf quicklebendigen Personen, welche der Spezies 'langfristige Mieter' zuzuordnen sind. Dieses fünfköpfige Inventar - Parteien, Mitbewohner, oder was auch immer, es sei dahingestellt
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